Im Einsatzfall für Sie da

(MM) An dieser Stelle möchten wir Ihnen als Feuerwehr Immenstaad ein paar Informationen zu unseren Vorsichtsmaßnahmen im Zusammenhang mit der derzeitigen COVID-19 (Coronavirus) Pandemie geben.

Mit Stichtag 09. März wurden alle Veranstaltungen der Freiwilligen Feuerwehr Immenstaad bis auf weiteres abgesagt bzw. verschoben. Dies trifft vor allem die Jahreshauptversammlung, die am 13. März hätte stattfinden sollen, sowie den Übungsbetrieb der Aktiven und der Jugendfeuerwehr. Teils kurz davor, teils kurz danach wurden auch die derzeit laufenden Grundausbildungslehrgänge, sowie weitere Lehrgänge auf Kreisebene abgebrochen bzw. abgesagt/verschoben. Dieser Schritt wurde vorsorglich gegangen, da auch Angehörige der Einsatzabteilungen nach Kontakt mit Erkrankten in Quarantäne müssten. Im Falle eines Kontaktes bei einer Veranstaltung der Feuerwehr wären viele Einsatzkräfte betroffen. Dies könnte erheblichen Einfluss auf die Schlagkraft einer oder mehrerer Feuerwehren haben. Auch andere Rettungsdienste haben ähnliche Schritte eingeleitet.

Diese getroffen Maßnahmen verfolgen also das Ziel eine größere Anzahl Helfer in Quarantäne oder gar mit Erkrankung zu vermeiden und damit die Einsatzbereitschaft dauerhaft aufrecht zu erhalten.

Mit der zum 14. März herausgegebenen Allgemeinverfügung der Gemeinde Immenstaad sind nun alle öffentlichen Veranstaltungen auf dem Gemeindegebiet und die Nutzung gemeindeeigener Räume, Gebäude und Sportstätten zum Spiel- und Trainingsbetrieb sowie zu sonstigen Zusammenkünften untersagt worden.

Selbstverständlich schließt dies den Einsatzbetrieb der Feuerwehr NICHT mit ein. Auch die Wartungsmaßnahmen der Technik laufen weiter.

Die Fähigkeit den Bürgern in Notsituationen zur Hilfe zu eilen und beizustehen ist weiterhin gegeben.

Für allgemeine Informationen zur aktuellen COVID-19 Pandemie beachten Sie bitte unter anderem die folgenden Links:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Land Baden Württemberg
Landkreis Bodenseekreis
Gemeinde Immenstaad - Schließung aller kommunalen Gebäude und Räumlichkeiten - Allgemeinverfügung


Interner Mitgliederbereich: